Bewegung und Mobilität
Mobilität können Schüler bei uns in umfassender Form erfahren. Von basalen Veränderungen der Raumlage (z.B. in unserem schönen Snoezelenraum) über die Bewegung in motorischen Grundformen (Greifen, Kriechen, Aufrichten,…) bis hin zum angeleiteten Sportunterricht und diversen AGs mit Bewegungsangeboten (Trampolin, Fußball, Fahrrad fahren,…) reicht hier das Spektrum.
Natürlich ist auch der während der gesamten Schulzeit stattfindende Schwimmunterricht fest in den Stundenplan integriert. Neben unserer hauseigenen Therapiewanne mit Licht und Musik, die i.d.R. für schwerstmehrfachbehinderte Schüler genutzt wird, besuchen die Schüler regelmäßig das Alsfelder Schwimmbad. Dort können sie erste Wassererfahrungen sammeln, das Schwimmen angeleitet erlernen und weiterführend die gängigen Schwimmabzeichen erwerben.
Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung werden an der Brüder Grimm Schule entsprechend gefördert. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei ein Training zur Verbesserung der motorischen Möglichkeiten. Auf der Basis der individuellen Bewegungsmöglichkeiten und unter Berücksichtigung kinästhetischer Grundlagen werden hilfreiche neue Bewegungsabläufe angeleitet, die langfristig zur Selbstversorung beitragen und eine optimale Eigenkontrolle der Bewegungen ermöglichen. Dazu bedarf es eines Vertrauensverhältnisses und kontinuierlicher Übung. Dieses Angebot erfolgt in enger Abstimmung mit der Physiotherapeutin, die unsere Schüler im Rahmen der Schulzeit physiotherapeutisch betreut. In Abstimmung mit den Eltern der Schüler/innen und der Physiotherapeutin erfolgt die. bedarfsgerechte Versorgung mit Hilfsmitteln und deren Wartung in Kooperation mit einem Sanitätshaus.
Verkehrserziehung findet regelmäßig bei Unterrichtsgängen statt. Die Schülerinnen und Schüler lernen, in verschiedenen Supermärkten oder anderen Geschäften einzukaufen. Hat ein Schüler den schulinternen „Einkaufsführerschein“ erworben, darf er ohne Begleitung einkaufen gehen. Ist der Schüler darüber hinaus im Besitz des „Verkehrsführerscheins“, darf er auch den Weg zum Geschäft alleine bewältigen. Der sogenannte „Stadtführerschein“ ermöglicht dem Schüler, Aufträge im Rahmen eigenständiger Stadtgänge zu erledigen.